Teilnahmebedingungen
• Mit der Bezahlung des Startgeldes akzeptiert der Teilnehmer umfassend alle nachfolgend angeführten Teilnahmebedingungen und das Reglement des Veranstalters und bestätigt, dass er im Sinne dieser eigenverantwortlich handelt. Er startet auf eigene Gefahr.
• Der LEITHA.BERG-Radmarathon ist kein Rennen, sondern eine Radtouristikveranstaltung. Es gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO) und diese ist ausnahmslos einzuhalten.
• Die Strecke ist nicht gesperrt. Anweisungen der Exekutive und Ordner dienen den Verkehr flüssig zu halten und es besteht keine Verpflichtung den Vorrang zu gewährleisten oder diesen zu sichern.
• Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass Benützern von Schutzweg/Zebrastreifen das ungehinderte Überqueren der Fahrbahn ermöglicht werden muss. Auch das Fahren entgegen der vorgegebenen Fahrtrichtung in Kreisverkehren oder Verkehrsinseln ist untersagt, sowie das Überfahren von Sperrlinien und das Schneiden von Kurven ist ebenso gefährlich und daher strengstens verboten.
• Es wird durch die angepasste Geschwindigkeit ein sicheres Fahren dem jeweiligen Verkehrsaufkommen, Straßenverlauf, Straßenzustand und Wetterbedingungen gefordert.
• Die Straßenverwaltungen, Straßenhalter und der Veranstalter übernehmen keine Gewähr für den Zustand, die geeignete Beschaffenheit der Straße samt Nebenanlagen und Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs (§ 31 StVO) sowie eine wie immer geartete Haftung dafür. Der Teilnehmer verzichtet auf die jegliche Art der Geltendmachung von Schadenersatz- oder Regressansprüche.
• Eine objektive Einschätzung des eigenen Fahrkönnens, vor allem sicheres Fahren in größeren Gruppen („Windschattenfahren“) und schnellen Abfahrten, wird vorausgesetzt.
• Es wird gebeten nur in absolut gesunder und ausreichend konditioneller Verfassung, sowie technisch einwandfreiem Material teilzunehmen. Der Teilnehmer bestätigt, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen bestehen und der körperliche Zustand den Anforderungen entspricht.
• Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle oder sonstige Schäden auch an oder durch Dritte. Weder gegen den Veranstalter, noch Behörden, Straßenerhalter, Gemeinden oder deren Vertreter können Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeglicher Art, die durch die Teilnahme am Bewerb entstehen können, geltend gemacht werden.
• Jeder Teilnehmer ist für die Verwahrung seines Fahrrades verantwortlich. Kosten durch Beschädigungen oder Diebstähle können gegenüber dem Veranstalter nicht geltend gemacht werden.
• Die Teilnehmer müssen rechtsgültig und ausreichend gegen allfällige Unfälle versichert sein.
• Ausländische Teilnehmer müssen über eine auch außerhalb ihres Heimatlandes gültigen Kranken- und Unfallversicherung verfügen.
• Motorisierte Begleitfahrer des Veranstalters (mit Schutzweste!) haben die Berechtigung Teilnehmer bei gefährdetem Fehlverhalten aus dem Bewerb zu nehmen, was mit einer Disqualifikation gleichzusetzen ist, dagegen besteht keine Einspruchsmöglichkeit und etwaige Startgeldrückforderung.
• Die in der Anmeldung genannten Daten dürfen elektronisch gespeichert werden, Fotos, Videos, Interviews etc. dürfen ohne Vergütungsansprüche genutzt werden.
• Die E-Mail-Adressen werden in den Newsletter Verteiler des Veranstalters aufgenommen. Die Kontakte werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Newsletter, die durch den Veranstalter versendet werden, dienen lediglich zur Übermittlung von Informationen über den LEITHA.BERG-RM, der Erhalt von Newslettern kann jederzeit widerrufen werden.
• Die offizielle Startnummer darf nicht verändert werden und ist gut sichtbar anzubringen.
• Dem Veranstalter ist jede Änderung bezüglich Programmablauf und Streckenführung vorbehalten.
• Der Veranstalter ist berechtigt bei schlechter Witterung oder sonstiger Ereignisse die Strecke zu ändern bzw. zu verkürzen. Bei allgemein drohender Gefahr ist ein Abbruch durch die Exekutive oder Veranstaltungsleitung möglich.
• Bei nachvollziehbaren, dramatischen Ereignissen ist eine begründete Absage möglich.
• Sollte eine Absage des L.B-Rm,s unvermeidbar sein (höhere Gewalt, Epidemien, bei Sturm- u. Wetterkapriolen, tragische Ereignisse im Veranstalterteam oder Zeltbetreiber, nicht ausführbare Behördenauflagen), so ist bei zeitgerechter Umsetzbarkeit (mind. 7 Tage) als Alternative: eine Startgebührrückgabe oder Teilnahme an einem Partnerevent (Stp-RM) oder eine Gutschrift für das Folgejahr vorgesehen. Bei kurzfristiger Absage (weniger als 7 Tage), wirklich nur bei extremer Notsituation, werden die Hälfte (50%) der einbezahlten Startgebühr rücküberwiesen. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz der Stornogebühren von Beherbergsbetrieben oder Fahrtkosten. Eine Versicherung wird angeraten.
• Das Tragen eines „fest sitzenden“ Sturzhelmes ist Pflicht.
• Private Begleitfahrzeuge sind aus Gründen der Verkehrsminderung u. Verkehrssicherheit nicht erwünscht.
• Es ist eine Labestation im Breitenbrunn/See hergerichtet, es wird empfohlen diese zu benutzen.
• Für notwendiges Ersatzmaterial hat der Teilnehmer vorzusorgen.
• Ein rascher u. verpflichtender Rücktransport kann nicht geleistet werden, spätestens am Veranstaltungsende.
• Für Notfälle ist ein Rettungsdienst bei der Labestelle in Breitenbrunn durch Öst. Rotes Kreuz eingerichtet.
• Fahrräder mit Tretunterstützung (E-Bikes) sind nur für die Radchallenge zugelassen.
• Lenkeraufsätze, Ellenbogenstützen und Unterarmaufleger (Triathlon oder Zeitfahrräder) können eine Gefährdung für andere und sich selbst darstellen. Die Verwendung erfordert eine besonders umsichtige Fahrweise, z. B.: wegen verzögertem Bremsverhalten und deshalb genügend Abstand zum Vorderen.
• Die Teilnehmer werden auf der Strecke von der Exekutive und von Organen des Veranstalters überwacht. Bei Verstößen gegen die STVO verpflichtet sich der Veranstalter, Namen und Anschrift der betreffenden Teilnehmer an die Exekutive weiterzugeben.
• Sicheres, faires und sportliches Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern wird erwartet.
• Teilnehmer die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind verpflichtet bei der Startnummernausgabe eine Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten vorlegen.
• Die Siegerehrung ist Teil der Veranstaltung. Pokale werden nur an anwesende Preisträger überreicht, notfalls Ersatzpersonen nach der Siegerehrung ausgehändigt, ein Nachsenden gegen Portoersatz möglich.
• Verlosungstreffer werden nur unter den anwesenden Startern verlost, ist eine persönliche Übernahme nicht möglich, so werden diese neu verlost.
• Für die Zeitmessung wird ein Leih-Chip verwendet, es wird eine Kaution von € 20.- und eine Miete von € 5.- eingehoben. Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Chip nach Zielschluss bei Übernahme der Kaution u. des Finisher-Geschenkes zurückzugeben. Für den Fall des Verlustes bzw. der Nichtrückgabe verpflichtet sich der Teilnehmer, einen Spesenersatz von 70 Euro zu bezahlen.
• Die Haftungserklärung ist Teil der Anmeldung persönlich zu unterzeichnen und bei der Startnummernausgabe abzugeben. Sollte der Teilnehmer nicht persönlich erscheinen können, ist dem Abholer eine Vollmacht inkl. Haftungserklärung auszustellen. Wird diese Haftungserklärung nicht vollständig ausgefüllt u. abgegeben, so ist die Person zur Teilnahme am Radmarathon nicht berechtigt, trotz Bezahlung der Startgebühr.
• Bei Sammel- bzw. Gruppenanmeldungen ist der ausführende Anmelder verpflichtet jeden einzelnen seiner Gruppe ausreichend über die vollen Teilnahmebestimmungen informiert zu haben.
• Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Anmeldung bzw. Registrierung auf der L.B-RM homepage im Internet die Teilnahmebedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert wurden, ansonsten ist ein Start unzulässig. Eine weitere Bestätigung der Kenntnisnahme bei der Startnummernabholung ist somit nicht notwendig.